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Ermäßigter Umsatzsteursatz bei Trinkwasserhausanschlüssen
Jetzt gibt´s Geld zurück
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Aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) bestand für Kunden, die seit dem 1. August 2000 bis 31. Dezember 2008 einen Wasserhausanschluss erhielten, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten. Entsprechende Rechnungen konnten von den Wasserversorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigiert werden.
Die KDÜ GmbH hatte alle Kunden, die nach dem 1. August 2000 eine entsprechende Rechnung erhalten hatten, angeschrieben und sie über den Erstattungsbetrag informiert. Gleichzeitig wurden die Daten dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorgelegt.
Diese Prüfung ist abgeschlossen und die zuviel bezahlte Umsatzsteuer kann jetzt zurückerstattet werden.
Die KDÜ GmbH wird nun abschließend allen angeschriebenen Kunden in den nächsten Tagen den zu erstattenden Umsatzsteuerbetrag auf das mitgeteilte Bankkonto überweisen.
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