| Europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG (MID) | |||||
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Zum 30.10.2006 hat für die Anwender und Hersteller von Wasserzählern eine neue Zeitrechnung begonnen – die MID (Europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG) ist in Kraft getreten. Die Richtlinie des Europäischen Rates über Messgeräte beschreibt, wie Messgeräte auszulegen sind, wie die Konformität der Messgeräte zur MID erklärt werden kann und wie diese dann in den eichrechtlichen Verkehr zu bringen sind.
Die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) wird auch weiterhin in Deutschland die oberste Instanz bei der Baumusterprüfung und Überwachung von Wasserzählern bleiben. Die deutschen Hersteller können sich bei ihr zertifizieren, überwachen und ihre Produkte von ihr prüfen lassen.
Die Eichung wird durch die Konformität mit der MID, die der Hersteller erklärt, ersetzt. Die zulässigen Verfahren sind in der MID beschrieben und werden von der benannten Stelle kontrolliert. Die Einhaltung der Verfahren, für die sich der Hersteller zertifiziert hat, wird von ihr überwacht.
Die MID macht keine Vorgaben bezüglich der Eichgültigkeit. Das bedeutet, dass in Deutschland auch weiterhin Kaltwasserzähler nach 6 Jahren ausgewechselt werden müssen, oder die Eichgültigkeit mittels Stichprobenverfahren verlängert werden kann.
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Die Bezeichnungen der Durchflusspunkte werden durch die MID neu festgelegt:
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aus Qmin |
wird |
Q1 |
(Mindestdurchfluss) |
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aus Qtrenn |
wird |
Q2 |
(Übergangsdurchfluss) |
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aus Qn |
wird |
Q3 |
(Dauerdurchfluss) |
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aus Qmax |
wird |
Q4 |
(Überlastdurchfluss) |
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Somit ändert sich die Bezeichnung für die bisher eingebauten Zähler beispielsweise wie folgt:
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aus Qn 2,5 |
m³/h wird die neue Bezeichnung |
Q3=4 |
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aus Qn 6 |
m³/h wird die neue Bezeichnung |
Q3=10 |
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aus Qn 10 |
m³/h wird die neue Bezeichnung |
Q3=16 |
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Ziffernblatt gemäß EU-Zulassung (Beispiel Qn 2,5 m³/h – alte Bezeichnung) |
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| Quelle: Fa. Zenner | |||||
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Ziffernblatt gemäß MID-Richtlinie (Beispiel Q3=4 – neue Bezeichnung |
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| Quelle: Fa. Zenner | |||||
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Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen Herr Frank Scholl unter der Rufnummer 06836 92194-4 gerne zur Verfügung. |
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