Wechsel der Wasserzähler gemäß den Eichbestimmungen

 

 

 

Zurzeit werden Wasserzähler gewechselt, deren Eichzeit gemäß den Eichbestimmungen in diesem Jahr abläuft. Treffen unsere Mitarbeiter einen Kunden nicht an, wird eine Information hinterlassen und der Kunde darin gebeten, über die KDÜ-Geschäftsstelle direkt eine Terminvereinbarung zu treffen.

 

Unsere Mitarbeiter sind im Besitz eines Firmenausweises. Sind Sie im Zweifel, ob die Sie aufsuchende Person tatsächlich ein Mitarbeiter der KDÜ ist, lassen Sie sich bitte den Ausweis vorlegen oder rufen Sie in unserer Geschäftsstelle an (Tel. 06836 92194-0).

 

Aufgrund des Zutrittsrechts nach § 16 der AVBWasserV bitten wir unsere Kunden, unseren Mitarbeitern ungehindert den Zutritt zu den entsprechenden Räumen und Zählern zu gestatten und dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler ohne Einschränkung frei zugänglich sind.