Durch Frost geplatzte Wasserleitungen bringen neben Unannehmlichkeiten auch erhebliche Kosten für den Hausbesitzer mit sich, da dieser dafür verantwortlich ist, Wasserzähler und Leitung vor Frost zu schützen. Um Schäden zu verhindern, können Sie einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:

1. Bitte prüfen Sie die Isolierungen der Wasserleitungen.

2. Befinden sich Wasserzähleranlagen im Keller oder in der Garage, halten Sie Fenster, Türen und das Garagentor geschlossen.

3. Sie können für zusätzlichen Schutz sorgen, indem Sie Wasserzähleranlagen und Wasserleitungen in wärmedämmendes Material einpacken.

4. Nicht genutzte Wasserleitungen sollten abgestellt und entleert werden.

5. Eingefrorene Wasserleitungen dürfen nur langsam – z. B. schonend, mit einem Heizgerät und unter ständiger Beobachtung – aufgetaut werden, weil zu starke Temperaturschwankungen zu Rohrbrüchen führen können. In keinem Falle sollten die Wasserleitungen mit einer offenen Flamme aufgetaut werden.

Als weitere Vorsorgemaßnahme empfiehlt sich auch, für Wasserleitungen und Wasserzähler, die dem Frost ausgesetzt sind, Kältewächter mit Thermostat einzubauen.

Schäden an den Wasserleitungen können Sie durch Beobachtung des Wasserzählers feststellen. Haben Sie sichergestellt, dass kein Wasser entnommen wird und läuft der Wasserzähler dennoch weiter, ist mit unkontrollierten Wasserverlusten zu rechnen.

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Frostschäden an Leitung oder Zähler der KDÜ entstanden sind.

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