Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir informieren Sie nachstehend gemäß Art. 13 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer Daten:

a) Identität des Verantwortlichen
Kommunale Dienste Überherrn GmbH, Rathausstraße 47, 66802 Überherrn

b) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:
SICON GmbH, Zeppelinstraße 4, 66740 Saarlouis, oder info@sicon-it.de

c) Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung bzw. Rechtsverfolgung. Weiterer von uns verfolgter
Zweck der Datenverarbeitung ist das Forderungsmanagement. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist nach Art. 6 Abs. 1
Buchstabe b DS-GVO für die Erfüllung eines Vertrags mit Kommunale Dienste Überherrn GmbH erforderlich, da hierzu
auch die Zahlungsverpflichtung gehört. Darüber hinaus ist die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO
zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich. Unsere berechtigten Interessen
bestehen in Zusammenhang mit der Forderung gegen Sie.

d) Berechtigtes Interesse
Sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen nach Art. 6
Abs. 1 f) DSGVO erforderlich sein, beziehen sich die Informationspflichten auch auf eine Aufklärung über diese
Interessen.

e) Datenkategorien
Wir verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten,
Forderungsdaten, ggf. Zahlungsinformationen. Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden uns von
Kommunale Dienste Überherrn GmbH übermittelt.

f) Empfänger
Im Rahmen des Inkassoverfahrens werden wir Ihre Daten an unseren Auftraggeber Saarlouiser Inkassobüro Florange
GmbH, Am Wackenberg 4, 66740 Saarlouis (privat-rechtlich) oder Landesverwaltungsamt – Zentrale Bußgeldbehörde –
Am Markt 7, 66386 St. Ingbert (öffentlich-rechtlich) und ggf. folgende Kategorien von Empfängern übermitteln, sofern
dies zum Einzug der Forderung erforderlich ist: Abtretungsempfänger, Auskunfteien, Dienstleister, Drittschuldner,
Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte.

g) Übermittlung in Drittstaaten
Sollte der Verantwortliche eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten beabsichtigen, ist darüber
ebenfalls zu informieren. Um diese Pflicht zu erfüllen, ist mitzuteilen, auf welcher besonderen Bedingung nach Art. 44 ff.
DSGVO die Übermittlung beruht und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um beim Empfänger ein angemessenes
Datenschutzniveau herzustellen. Werden z.B. EU-Standardvertragsklauseln verwendet, ist dem Betroffenen eine
Einsichtnahme in das entsprechende Dokument zu ermöglichen.

h) Dauer der Speicherung
Nach Zahlung der ausstehenden Forderung oder Beendigung des Inkassoverfahrens prüfen wir nach Ablauf von drei
Jahren, ob wir Ihre Daten noch benötigen und einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

i) Rechte der Betroffenen
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DS-GVO zu: Recht
auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit. Außerdem steht Ihnen
nach Art. 14 Abs. 2 Buchstabe c in Verbindung mit Art. 21 DS-GVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu,
die auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO beruht.

j) Widerrufbarkeit von Einwilligungen
Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung des Betroffenen beruht, ist auch darauf gesondert hinzuweisen. Die
entsprechende Informationspflicht ist nur erfüllt, wenn gleichzeitig darüber aufgeklärt wird, dass die Einwilligung jederzeit
widerrufen werden kann und die Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig bleibt.

k) Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DS-GVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind,
dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für unser
Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Str.
12, 66111 Saarbrücken.

l) Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Der Verantwortliche muss den Betroffenen darüber informieren, ob die Bereitstellung seiner personenbezogenen Daten
gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für einen Vertragsschluss erforderlich ist oder eine sonstige Verpflichtung
besteht und welche Folgen eine Nichtbereitstellung hätte.

m) Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Sobald der Verantwortliche Verfahren der automatisierten Entscheidung nach Art. 22 DSGVO oder andere Profiling-
Maßnahmen nach Art. 4 Nr. DSGVO durchführt, muss der Betroffene über die besondere Tragweite und die
angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren informiert werden. Diese Informationspflicht erstreckt sich auf Angaben zu
der dazu verwendeten Logik oder des Algorithmus.