Wichtige Information zum „Anschluss Wasserversorgung“

1. Antragstellung

Der Antrag auf „Anschluss Wasserversorgung“ besteht aus 4 Einzelformularen sowie der Einwilligungserklärung gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Zur Antragstellung sind zunächst nur die Formulare 1 und 2 zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Einwilligungserklärung gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und folgenden Planunterlagen bei der KDÜ GmbH einzureichen (die Planunterlagen verbleiben der KDÜ GmbH).

a) ein vollständiger, genehmigter Bauplan (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan, Schriftteil) bzw. eine Kopie desselben mit eingetragenem Hausanschlussraum sowie mit eingetragener bzw. eingezeichneten, gewünschter Leitungsführung und Hauseinführungsstelle.

b) eine Flurkarte (Auszug Katasterplan), aus der auch die Größe des Grundstücks sowie der Grundstückseigentümer ersichtlich ist.

(Mit den Formularen 3 und 4 wird vom Antragsteller bzw. Vertragsinstallationsunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt die Inbetriebsetzung der Trinkwasseranlage – siehe 5. – beantragt.)

Hinweise auf das Ausfüllen der einzelnen Formulare finden Sie am Ende der Informationen.

 

2. Kostenermittlung und Auftragserteilung-/bestätigung

Nach Eingang aller erforderlicher Unterlagen wird dem Antragsteller innerhalb weniger Tage eine Kostenermittlung über die voraussichtlich anfallenden Hausanschlusskosten in doppelter Ausfertigung übersendet. Ein Exemplar ist als „Auftragserteilung-/bestätigung“ vom Antragsteller unterschrieben wieder an die KDÜ zurück zu geben.

 

3. Erteilung der Genehmigung

Ist die unterschriebene „Auftragserteilung-/bestätigung“ bei der KDÜ eingegangen, wird umgehend die Genehmigung zum Anschluss an die Wasserversorgung gefertigt und dem Antragsteller – zusammen mit der Satzung des Wasserversorgungsunternehmens (WVU), den Ergänzenden Bedingungen der KDÜ GmbH sowie der Rechnung für den ggf. zu leistenden Baukostenzuschuss (BKZ) – zugesendet.

Die Genehmigung beinhaltet auch die Aufforderung zur Anzahlung von ca. 80 % der in der Kostenermittlung errechneten voraussichtlichen Hausanschlusskosten.

 

4. Herstellung des Hausanschlusses

Sobald der im Genehmigungsschreiben angeforderte Gesamtbetrag auf einem Konto der KDÜ eingegangen ist oder in der KDÜ-Geschäftsstelle bar bzw. mit EC-Karte gezahlt wurde, kann der schriftlich beantragte Hausanschluss hergestellt werden.
Bitte setzen Sie sich wegen einer Terminabsprache rechtzeitig, mindestens aber 14 Tage vor dem gewünschtem Ausführungs-/Herstellungszeitpunkt, mit uns in Verbindung.

 

 

5. Inbetriebsetzung Ihrer Trinkwasseranlage und Einbau des Wasserzählers

Nachdem Ihr Trinkwasserhausanschluss von uns hergestellt wurde, obliegt es Ihnen bzw. Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen, schriftlich, zum entsprechenden Zeitpunkt – unter Verwendung der bereits erwähnten Formulare 3 und 4 – die Fertigstellung der Wasseranlage anzuzeigen und somit gleichzeitig die Inbetriebsetzung der Wasseranlage zu beantragen.

Bei der Inbetriebsetzung wird – in Anwesenheit des Antragstellers/Grundstück-eigentümers bzw. eines Stellvertreters sowie eines Vertreters des Vertragsinstallationsunternehmens – von einem Mitarbeiter der KDÜ GmbH der Wasserzähler eingebaut bzw. montiert.

 

Ausfüllen der Einzelformulare

Für die Antragstellung zum Anschluss Wasserversorgung – siehe 1.:

Formular 1 – Ausfertigung für WVU / Kunden + Formular 2 – Zurück an Vertragsinstallateur

  • Unter den Punkten 1, 2, 4, 5 und 6
    sind vom Antragsteller/Grundstückseigentümer sämtliche Angaben einzutragen und die
    jeweiligen Unterschriften zu leisten.
  • Unter Punkt 3
  • sind vom Architekten/Planer bzw. vom Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) die zur Bearbeitung des Antrages zwingend erforderlichen Angaben zu machen.

Zur Inbetriebsetzung der Trinkwasseranlage – siehe 5.:

Formular 3 – Zurück an WVU

  • Vom Antragsteller / Grundstückseigentümer sind wiederum die Angaben zu den Punkten 1 und 2 einzutragen (wie auf Formular 1 und 2) sowie unter Punkt 5 der Vertragsabschluss mit Unterschrift zu bestätigen.
  • Die vollständigen Einträge zu den Punkten 3 und 4 sind vom Vertragsinstallationsunternehmen vorzunehmen.

Formular 4 – Zurück an WVU

  •  Die erforderlichen Angaben auf diesem Formular sind vollständig von Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen zu machen und vom Antragsteller und Vertragsinstallationsunternehmen durch Unterschrift zu bestätigen.